Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 34 - Standesamt
Alte Rathausstraße 12
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-3400
Telefax: 0511 8205-3297
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sie können die Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde für einen im Ausland eingetretenen Sterbefall beim zuständigen deutschen Standesamt beantragen.

Verfahrensablauf
  • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt gegebenenfalls die Sterbeurkunde aus.
  • Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
  • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Zuständige Stelle

Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das den im Ausland eingetretenen Sterbefall in dem von ihm geführten Sterberegister nachbeurkundet hat.

Voraussetzungen
  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sie müssen als Antragssteller Ihre Identität nachweisen (Personalausweis, Reisepass oder Kopie des Ausweisdokumentes)
  • gegebenenfalls ist die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
  • 40,-  € Festgebühr für die Nachbeurkundung plus 15,- € für die erste Urkunde
  • 7,50 € jede weitere
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein .

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

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