Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen (früher: steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung)

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau N. Haubold
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Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
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Allgemeine Informationen

Die „Bescheinigung in Steuersachen“ (früher: „steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung“) kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit des Steuerpflichtigen abstellen.

Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, wie Zahlungs- und Abgabeverhalten des Steuerpflichtigen. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens des Antragstellers in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten des Antragstellers erfolgt insoweit nicht.

Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen überlassen, der die vom Steuerpflichtigen begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).

Die Ausstellung der Bescheinigung kostet 20,00 € und ist 6 Monate gültig. Die Bezahlung ist im Anschluss nach der Eingabe Ihrer Daten online per PayPal möglich. Sie erhalten Ihren Kostenfestsetzungsbescheid über die geleistete Zahlung zusammen mit der Bescheinigung.

Die erstellten Bescheinigungen werden Ihnen per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 8 bis 10 Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Erhebung der Verwaltungsgebühren ist die „Satzung der Stadt Laatzen über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) in der Fassung vom 01.04.2017 mit dem dazugehörigen Kostentarif.

Rechtsbehelf

Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.

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