Archivgut: Einsicht gewähren

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Manuel Schwanse
Rathaus - Gutenbergstraße, Zimmer 217 // 2. OG
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-1515
Telefax: 0511 8205-1096
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
40.41 - Team Kultur - Archiv der Region Hannover VCard
Schloßstr. 1
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 051161626420
Telefax: 0511616-25205
E-Mail: Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00-12.00 Uhr
Mittwoch: 09.00-12.00 Uhr
Donnerstag: 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr

Für Termine telefonische Anmeldung zwingend erforderlich
 

Allgemeine Informationen

In Niedersachsen können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zur Klärung von Rechtsfragen Archivgut im jeweils zuständigen Archiv auswerten. Welches Archivgut für Ihre Fragestellung aussagekräftig ist, erfahren Sie über entsprechende Findmittel, die das jeweilige Archiv entweder im Internet oder vor Ort bereithält. Die Benutzung der Archive ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Archiv.

In Niedersachsen existieren neben dem Niedersächsischen Landesarchiv in Hannover mit weiteren Standorten in Aurich, Bückeburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade und Wolfenbüttel außerdem Landkreis-, Gemeinde- und Stadtarchive. Auch der Niedersächsische Landtag, die Universitäten, die Landeskirchen und verschiedene Wirtschaftsbereiche unterhalten eigene Archive.

Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie dem Archivinformationssystem Niedersachsen entnehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?

Die Nutzung von Archivgut des Stadtarchivs zu wissenschaftlichen und  heimatkundlichen Zwecken sowie im Rahmen schulischer und beruflicher Ausbildung ist gebührenfrei, wenn gewerbsmäßige Zwecke nicht verfolgt werden.
Für weitere Nutzungszwecke werden Gebühren nach der jeweils geltenden  Verwaltungskostensatzung der Stadt Laatzen erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Besuch des Lesesaals zur Akteneinsicht ist nur nach Voranmeldung und Terminabsprache möglich. Kontaktieren Sie dazu bitte den Stadtarchivar per E-Mail oder telefonisch.

Bitte beachten Sie: Mit allen Anfragen bitte den Stadtarchivar in der Gutenbergstraße 15 (Raum 217) aufsuchen. In der Pestalozzischule ist lediglich das Magazin, welches nicht öffentlich zugänglich ist.

Montags bis Freitags
8 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung
Telefon: 0511 8205-1515, E-Mail: manuel.schwanse@laatzen.de 
Raum: Gutenbergstraße 15, R 217

Rechtsgrundlage

Benutzungs- und Kostensatzung des jeweiligen Archivs

Was sollte ich noch wissen?
 

Die Archive bieten in zunehmendem Maße die Möglichkeit an, den Zugriff auf Ihre Bestände online zu ermöglichen. Viele der im Archivinformationssystem Niedersachsen (Arcinsys) vertretenen Archive stellen ihre elektronisch erfassten Verzeichnungsdaten in Arcinsys zur Verfügung. Beachten Sie bitte, dass die gewünschten Unterlagen nur in dem Archiv eingesehen werden können, das sie verwahrt.

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