Ausnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 32 - Sicherheit und Ordnung
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Gewerbe) VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 05116160
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover VCard
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511616-23400
Telefax: +49 511616-23453
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen.

Die alternative Gelegenheit zur Beurteilung des Versteigerungsguts durch die bietenden Personen kann durch Bereitstellung eines Kataloges, der das Versteigerungsgut dokumentiert, erfolgen.

Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbständigen Gemeinde, in dessen oder deren Zuständigkeitsbereich die Veranstaltung gelegen ist.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Voraussetzungen
  • nur für eine einzelne Versteigerung
    • bei besonderer Diebstahlgefahr
    • die Schaffung ausreichender Sicherungsmaßnahmen der Versteigerin/dem Versteigerer nicht zugemutet werden kann
      • z.B. bei der Versteigerung einer Vielzahl kleinerer Gegenstände

nur für eine einzelne Versteigerung

  •  bei besonderer Diebstahlgefahr
  •  die Schaffung ausreichender Sicherungsmaßnahmen kann der Versteigerin/dem Versteigerer nicht zugemutet werden ( z.B. bei der Versteigerung einer
     Vielzahl kleinerer Gegenstände)
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ggf. Personalausweis oder Reisepass
  • Versteigerererlaubnis
  • ggf. Anzeige der Versteigerung
  • ggf. Unterlagen, die die "alternative Besichtigung" nachweisen (Kataloge)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Nr. 40.4.2. des Kostentarifs der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) entsprechend des Zeitaufwandes an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück