Beistandschaft

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 51 - Kinder- und Jugendhilfe
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-5000
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
51.03 - Team Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften VCard
Hildesheimer Str. 265
30519 Hannover
Telefon: 051161621222
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
Freitag: geschlossen
 

Allgemeine Informationen

Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.


Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für

  • die Feststellung der Vaterschaft oder

  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.

An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,

  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,

  • die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt.

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