Bescheinigung über gezahlte Kinderbetreuungskosten

zuklappenAnsprechpartner/in
T.
Frau J. Atli
Rathaus - Gutenbergstraße, Zimmer 420 // 4. OG
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-2108
Telefax: 0511 8205-2199
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Sie können hier Bescheinigungen über Kinderbetreuungskosten nur für die städtischen Kindertageseinrichtungen bei der Stadtkasse der Stadt Laatzen bestellen.

Die Ausstellung der Bescheinigung kostet 8,30 € pro Kind und Jahr. Die Bezahlung ist im Anschluss nach der Eingabe Ihrer Daten online per Giropay oder PayPal möglich. Sie erhalten Ihren Kostenfestsetzungsbescheid über die geleistete Zahlung zusammen mit der Bescheinigung. Dazu benötigen Sie Ihre Kassenzeichen, welches Sie Ihrem Gebührenbescheid entnehmen können.
Die erstellten Bescheinigungen werden Ihnen per Post zugeschickt. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 8 bis 10 Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Erhebung der Verwaltungsgebühren ist die „Satzung der Stadt Laatzen über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung) in der Fassung vom 01.04.2017 mit dem dazugehörigen Kostentarif.

Rechtsbehelf

Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Hannover, Leonhardtstraße 15, 30175 Hannover, erhoben werden.

Bemerkungen

Das Vorliegen einer Steuerbescheinigung ist gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 EStG nicht erforderlich. Voraussetzung für den Abzug der Aufwendung von Kinderbetreuungskosten ist, dass der Steuerpflichtige für die Aufwendungen eine Rechnung (Gebührenbescheid) erhalten hat und die Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung erfolgt ist.

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