Carport aufstellen

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Team 63 - Bauordnung
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-6300
Telefax: 0511 8205-6399
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.laat­zen.­de/­bau­ord­nung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie auf Ihrem Grundstück einen Fahrzeugunterstand bauen wollen, müssen Sie dabei einige Vorschriften beachten. Hier erfahren Sie, wann eine Baugenehmigung nötig ist und wann nicht.

Verfahrensablauf

Es gibt zwei Arten von Carports. Genehmigungspflichtige und verfahrensfreie. Achtung! Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Gemeinde nach, welche Regeln auf Ihrem Grundstück gelten. Bei genehmigungspflichtigen Carports müssen Sie noch Unterlagen bei Ihrer Gemeinde einreichen. Mehr dazu unter dem Punkt: Unterlagen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist das Team Bauordnung der Stadt Laatzen

Voraussetzungen

Für Carports gelten folgende Anforderungen: 

  • Grundfläche bis 30 Quadratmeter und maximal eine mittlere Wandhöhe von 3 Meter
  • die Länge mindestens 5 Meter beträgt.
  • bei einer Grenzbebauung darf das Carport maximal 9 Meter auf einer Grenze und 15 Meter auf allen Grenzen stehen.
  • die Breite ist mit 2,5 Meter vorgegeben, bei Carports mit einer Seitenwand 2,4 Meter
  • Zwischen Carport und der Straße müssen 3 Meter liegen. 
  • Auf der Grundstücksgrenze selbst und innerhalb von einem Meter zur Grenze, darf nur gebaut werden, wenn die Stellfläche kleiner als 36 m² ist. Die Länge darf nicht mehr als 9 Meter betragen. Das Carport darf an seinem Höhepunkt nicht größer als 3 Meter sein.

In den meisten Gemeinden sind Carports verfahrensfrei, wenn Sie sich nicht sicher sind Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Behörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei genehmigungspflichtigen Fahrzeugunterständen müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen. Fragen Sie im Zweifel das Team Bauordnung der Stadt Laatzen. 

  • Statikberechnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauzeichnung aus drei Ansichten
  • die geschätzten Kosten für den Bau
  • einen einfachen Lageplan mit Übersichtskarte
  • den gewissenhaft und vollständig ausgefüllten Bauantrag, erhältlich in der Gemeinde, beim Bauamt oder im Internet 
  • Das Bauvorhaben muss dem Bebauungsplan entsprechen

Tipp: Häufig stellen Ihnen die Hersteller der Carports einen Teil dieser Unterlagen zur Verfügung.  

Welche Gebühren fallen an?

Innerhalb der Regeln ist für das Aufstellen kein Bauantrag nötig, fallen keine Verwaltungsgebühren an. Die ungefähren Kosten für das Bauantragsverfahren können Sie vor Antragstellung bei Ihrer zuständigen Bauaufsichtsbehörde erfragen. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Erkundigen Sie sich in jedem Fall vor dem Bau des Carports, was in ihrer Gemeinde erlaubt ist. Sofern für den Bau des Carports ein Bauantrag nötig ist, stellt das Bauen ohne Baugenehmigung eine Ordnungswidrigkeit dar.

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