Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.
Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist gefährlich. Daher bedarf er auch für private Zwecke einer Erlaubnis (z.B. zum Vorderladerschießen oder zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen).