Erlaubnis zum nicht gewerblichen Umgang und Erwerb mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung

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Region Hannover - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Jagd / Waffen)Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover
Telefon: 0511 616-0

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr 
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32.01 - Team Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (Waffen) VCard
Hildesheimer Str. 20
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Ansprechpartner und Telefonnummern finden Sie auf der verlinkten Homepage.
 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie explosionsgefährliche Stoffe für nicht gewerbliche Zwecke erwerben oder mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt sowie mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren, Benachteiligungen oder Belästigungen für Dritte erforderlich ist.

Für die Erteilung einer Erlaubnis wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist gefährlich. Daher bedarf er auch für private Zwecke einer Erlaubnis (z.B. zum Vorderladerschießen oder zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der selbstständigen Gemeinde.

Voraussetzungen
  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt mindestens drei Jahre ununterbrochen in Deutschland
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Nachweis der Fachkunde
  • Bedürfnisnachweis
Welche Gebühren fallen an?

Es werden Kosten nach dem Nds. Verwaltungskostengesetz (NVwKostG) und der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) erhoben.

  • Erteilung einer Erlaubnis: 50,00 bis 150,00 Euro abhängig vom Zeitaufwand
  • Wesentliche Änderung oder Verlängerung der Erlaubnis: 40,00 Euro
  • Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung: 40,00 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Die Genehmigung wird in der Regel für die Dauer von fünf Jahren erteilt.

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