Errichtung einer Kleinkläranlage: Anzeige

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 63 - Bauordnung
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-6300
Telefax: 0511 8205-6399
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.laat­zen.­de/­bau­ord­nung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
36.28 - Team Gewässerschutz West VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161622641
E-Mail:
 
36.29 - Team Gewässerschutz Ost VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161622641
E-Mail:
 

Allgemeine Informationen

Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.

Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Kleinkläranlagen benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung .

zurück