Erschließungsbeiträge

Ansprechpartner/in
Stadt Laatzen
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-0
Telefax: 0511 8205-1096
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.laat­zen.­de/
Montag bis Donnerstag
8:00 - 17:00 Uhr

Freitags, nur vormittags
8:00 - 13:00 Uhr

Die Verwaltung hat keine Kernarbeitszeiten.
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen. 

Allgemeine Informationen

Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und/oder Wegen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.

Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.

Um ein Grundstück baulich nutzen zu können, muss dieses zunächst erschlossen werden. Dazu gehört die Herstellung von Straßen und/oder Wegen sowie gegebenenfalls die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kanalisation und Kommunikationsleitungen. Die Kosten hierfür tragen größtenteils die Anlieger.

Für die Anbindung an die Abwasserkanalisation und die Erschließung von Grundstücken durch Straßen erhebt die Stadt Laatzen Abwasser- und Erschließungsbeiträge.

Außerdem werden für die Erneuerung oder Verbesserung von Straßen Straßenausbaubeiträge erhoben.

Wenn Sie ein Haus bauen oder ein Grundstück erwerben wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.

Klären Sie, welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche noch anfallen.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Informationen erteilt die für Ihren Bauplatz zuständige Gemeinde.

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