Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Region Hannover - 51.14.01 - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) Burgdorf VCard
Spittaplatz 5
31303 Hannover
Telefon: 0511 61621590
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/­febÖffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
(Termine sind bitte telefonisch zu vereinbaren)

Offene Sprechstunde:
Montag: 09:00 - 10:00 Uhr
Dienstag 16:00 Uhr - 17:00 Uhr
 
Region Hannover - 51.14.02 - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) Neustadt VCard
Schillerstr. 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 0511 61626300
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/­febÖffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
(Termine sind bitte telefonisch zu vereinbaren)

Offene Sprechstunde:
Mittwoch: 16:00 - 17:00 Uhr
 
Region Hannover - 51.14.03 - Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche (BEKJ) Ronnenberg VCard
Am Weingarten 1
30952 Ronnenberg
Telefon: 0511 61623683
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/­febÖffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:30 - 16:30 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr
(Termine sind bitte telefonisch zu vereinbaren)

Offene Sprechstunde:
Dienstag 15:00 - 16:00 Uhr

Telefonsprechstunde:
Montag: 19:00 - 20:00 Uhr
Dienstag: 15:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 11:00 Uhr
Donnerstag: 15:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 11:00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich bei Erziehungsfragen, bei persönlichen oder familienbezogenen Problemen sowie bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit Trennungen und Scheidungen an die zuständige Stelle wenden.

Anlass zum Aufsuchen einer Beratungsstelle können je nach Alter des Kindes oder Jugendlichen zum Beispiel Entwicklungsverzögerungen, Schlaf-, Ess- und Sprachstörungen oder Ängste sein. Im Schulalter treten oftmals Leistungs- und Verhaltensprobleme auf, die in der Pubertät an Intensität zunehmen können. Oftmals fühlen sich Eltern mit den Erziehungsaufgaben überfordert.

Aber auch Beziehungsschwierigkeiten der Eltern, Probleme bei Trennung und Scheidung bedürfen oftmals der professionellen Hilfe und Unterstützung durch die zuständige Stelle.

Eltern und andere Sorgeberechtigte haben einen Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung. Kinder und Jugendliche können eine Beratungsstelle auch ohne Beisein der Eltern aufsuchen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Erziehungs- und Familienberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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