Ihre Stadt oder Gemeinde bietet ihren Einwohnern Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.
Verwaltung der städtischen Grünflächen. Dazu zählen das Straßenbegleitgrün (Baumscheiben, Beete und Heckenanlagen in Wohn- und Gewerbegebieten), Naturschutzflächen, öffentliche Parkanlagen, Lärmschutzwälle und sonstige Grünflächen. Zur Verwaltung gehört insbesondere die Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden über die Grünpflege sowie die Betreuung von Pflegepatenschaften.