Hilfen zur Erziehung

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 51 - Kinder- und Jugendhilfe
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-5000
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
51.02 - Team Wirtschaftliche Jugendhilfe VCard
Hildesheimer Str. 18
30169 Hannover
Telefon: 0511616-23310
Telefax: 0511616-1124546
E-Mail:
 
51.06 - Team ASD Burgwedel, Isernhagen, Wedemark, Uetze VCard
Kleinburgwedeler Str. 1 A
30938 Burgwedel
Telefon: 051161627750
Telefax: 0511616-27760
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
51.07 - Team ASD Garbsen VCard
Planetenring 37
30823 Garbsen
Telefon: 051161626000
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
51.08 - Team ASD Neustadt, Wunstorf VCard
Schillerstr. 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 051161626701
Telefax: 0511616-26030
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
51.10 - Team ASD Springe, Pattensen VCard
Fünfhausenstr. 6
31832 Springe
Telefon: 051161623002
Telefax: 0511616-23101
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Region Hannover - 51.05 - Team ASD Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden VCard
Gurkenstr. 3
30890 Barsinghausen
Telefon: 051161626685
Telefax: 0511616-28100
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Region Hannover - 51.09 - Team ASD Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde und Clearingstelle VCard
Ronnenberger Str. 22
30952 Ronnenberg
Telefon: 051161621129
Telefax: 05111123486
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.

Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem

  • Erziehungsberatung,
  • soziale Gruppenarbeit,
  • Erziehungsbeistand,
  • Betreuungshelfer,
  • sozialpädagogische Familienhilfe,
  • Erziehung in einer Tagesgruppe,
  • Vollzeitpflege,
  • Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
  • intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.

Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.

Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.

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