Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung bzw. Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters aus dem Stadtgebiet
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig, welche der bisherige Halter/die bisherige Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteuerabmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen.