Hundehaltung Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 22 - Steuern und Abgaben
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.

Zudem ist eine Eintragung im zentralen Hunderegister notwendig, welche der Halter/die Halterin selbsttätig vorzunehmen hat. Die Hundesteueranmeldung ist unabhängig davon fristgemäß vorzunehmen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Die Anmeldungen können persönlich im Bürgerbüro vorgenommen werden oder Sie wenden sich an das Team Steuern und Abgaben:

Frau Breitung
E-Mail: 
komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2211

Bei Fragen zum Sachkundenachweis oder zur Haftpflichtversicherung wenden Sie sich bitte an das Team Sicherheit und Ordnung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das ausgefülltes Anmeldeformular und ggf. Sachkundenachweis.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen für die Anmeldung keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss binnen einer Woche nach Beginn der Hundehaltung im Stadtgebiet Laatzen erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

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