Bei Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
BITTE BEACHTEN SIE:
KFZ- Zulassungsangelegenheiten werden nur nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0511-8205-5555 vorgenommen
Hinweise, die Ihre Zulassungsangelegenheiten erleichtern finden Sie hier:
Bei Zulassungen auf Firmen ist ein Handelsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung erforderlich.
Bei Erledigung durch eine andere Person ist eine Vollmacht und ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer von Ihrem Konto sowie die Ausweise der/des Bevollmächtigten und der/des Vollmachtgeberin/Vollmachtgebers vorzulegen. Ausnahme bei Kurzzeitkennzeichen: Bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens durch Personen, die keinen Wohnsitz im Inland haben, ist eine Bevollmächtigung eines Dritten nicht möglich.
Bitte Prüfen Sie die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere. Bei Vorlage eines Reisepasses ist eine aktuelle Meldebescheinigung des Wohnsitzgemeinde erforderlich.
Hauptuntersuchungen und ggf. Sicherheitsprüfungen müssen grundsätzlich in Form des Prüfberichts nachgewiesen werden.
Bei einer Zulassung auf Minderjährige ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten sowie deren Ausweispapiere erforderlich.
Ist das Fahrzeug finanziert, bitte erst den Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Bank anfordern und an die Zulassungsstelle schicken lassen.
Bei einer Zulassung durch Bevollmächtigte ist Folgendes zu beachten:
Der Bevollmächtigte muss ein vom Kraftfahrzeughalter selbst unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat in der Zulassungsbehörde vorlegen. Gleichzeitig ist eine Einverständniserklärung des Kraftfahrzeughalters vorzulegen, nach der dem Bevollmächtigten etwaige ausstehende Kraftfahrzeugsteuern und Nebenleistungen mitgeteilt werden dürfen. Dafür verwenden Sie bitte das Formular Vollmacht.
Ab dem 1. Juli 2008 ist die Zulassung eines Kraftfahrzeugs von den nachfolgenden Voraussetzungen abhängig gemacht:
Die Zulassung eines Fahrzeugs erfolgt wie bisher nur noch, wenn der Kraftfahrzeughalter ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kraftfahrzeugsteuer von einem Bankkonto erteilt und ein Kraftfahrzeug wird darüber hinaus nur noch zugelassen, wenn der Kraftfahrzeughalter keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände oder Rückstände von diesbezüglichen steuerlichen Nebenleistungen (zum Bsp. Säumniszuschläge) hat.
Bitte fragen Sie im Bedarfsfall nach, welche Unterlagen für Ihr Anliegen benötigt werden.
Bei Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer wenden Sie sich bitte an das:
Hauptzollamt Hannover
Hackethalstraße 7
30179 Hannover
Telefon: (0511) 37414-0
Fax: (0511) 37414-199
E-Mail: poststelle@hzah.bfinv.de
Merkblätter und Anträge rund um die Kraftfahrzeugsteuer finden Sie auch unter www.zoll.de
i-KFZ
Kfz-Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen online
Die Dienstleistungen der 3. Stufe i-KFZ stehen unter https://region-hannover.govconnect.de/ zur Verfügung. Sie gelangen bei Nutzung des Links auf die Startseite des StVA-Portals der Region Hannover.