Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Es gibt Situationen, in denen Menschen verschuldet oder unverschuldet, in finanzielle oder soziale Notlagen geraten.
Menschen, die akut obdachlos sind, werden von der Stadt Laatzen vorübergehend in Notunterkünften untergebracht, um eine drohende Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden. Der Bezug der Notunterkunft ist freiwillig und für die Benutzung der Unterkunft ist eine Gebühr zu zahlen.
Um Menschen, die akut wohnungslos sind und sich nicht selbst helfen können, unterbringen zu können, verfügt die Stadt Laatzen über Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Die Unterbringung ist immer nur vorübergehend angelegt. Ziel ist immer die untergebrachten Personen, auch mit der Unterstützung durch Sozialarbeit, wieder in den privaten Wohnungsmarkt zu integrieren.
Die Unterbringung erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Unterbringung von Obdachlosen, Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Stadt Laatzen. Die zu zahlenden Benutzungsgebühren werden auf der Grundlage der dazugehörenden Gebührensatzung erhoben.
Ein Anspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft besteht nicht.