Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Damit ein Parkausweis für Schwerbehinderte ausgestellt werden kann, ist der Nachweis über das festgestellte Merkmal "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), das Vorliegen einer beidseitigen Amelie, Phokomelie bzw. einer vergleichbaren Funktionsstörung oder "Bl" (Blind) erforderlich.
Für bestimmte weitere Gruppen schwerbehinderter Menschen, bei denen die vorgenannten Merkmale nicht festgestellt wurden, besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von Parkerleichterungen zu erhalten.