Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

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Team 33 - Bürgerbüro
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-5555
Telefax: 0511 8205-3296
E-Mail: Homepage: htt­ps://on­li­ne­ter­mi­ne.han­nit.­de/laat­zen/


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

Ab dem 6. Lebensjahr werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers im elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses hinterlegt. Standardmäßig werden die Zeigefinger mit einem Scanner aufgenommen. Ausnahmen gibt es zum Bsp. bei medizinischen Einschränkungen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
  • die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde 
    (falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde)
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:37,50 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr:59,50 EUR
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr:70,00 EUR
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr:92,00 EUR
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Welche Fristen muss ich beachten?
  • Geltungsdauer:6 Jahre
    Antragsteller unter 24 Jahre
  • Geltungsdauer:10 Jahre
    Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
  • Bearbeitungsdauer:4 Wochen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

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