Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Team 33 - Bürgerbüro | |
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Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben.
Ab dem 6. Lebensjahr werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke der Reisepassinhaberin/des Reisepassinhabers im elektronischen Speichermedium (Chip) des Reisepasses hinterlegt. Standardmäßig werden die Zeigefinger mit einem Scanner aufgenommen. Ausnahmen gibt es zum Bsp. bei medizinischen Einschränkungen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.