Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Reisepass Ausstellung vorläufig
Ansprechpartner/in
Team 33 - Bürgerbüro | |
Marktplatz 13 30880 Laatzen Telefon: 0511 8205-5555 Telefax: 0511 8205-3296 E-Mail: buergerbuero@laatzen.deHomepage: https://onlinetermine.hannit.de/laatzen/ |
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben.
Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
Kinder müssen den vorläufigen Reisepass ab dem 10. Lebensjahr unterschreiben.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
(falls der bisherige Personalausweis nicht von der Stadt Laatzen ausgestellt wurde) - bei Minderjährigen: unterschriebene Einverständniserklärung(en) der/des Sorgeberechtigten und
deren/dessen Personaldokument(e) als Kopie
bei nur einer/einem Sorgeberechtigten: Nachweis des alleinigen Sorgerechts, zum Bsp. in Form eines Sorgerechtsnachweises oder einer Negativerklärung des Jugendamts
Welche Gebühren fallen an?
- :26,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
- :1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
- :
die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 18. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können a uf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.