Schwangerschaftskonfliktberatung Aufklärung und Beratung

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
19 - Team Gleichstellung VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161622329
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00Uhr
 
53.08 - Team Prävention und Gesundheitsförderung - Beratung VCard
Weinstr. 2-3
30171 Hannover
Telefon: 051161625252
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 12:00 Uhr
(Bitte nur mit tel. Terminvereinbarung)
 
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie VCard
Domhof 1
31134 Hildesheim
Telefon: 05121304-0
Telefax: 05121304-611
E-Mail: Öffnungszeiten:


Grundsätzlich:


Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung


 

Allgemeine Informationen

Sind Sie ungewollt schwanger geworden? Bringt die Schwangerschaft Sie in eine Konfliktsituation? Stehen Sie vor der Entscheidung, ob Sie ein (weiteres) Kind bekommen können oder möchten?

Für diese Situation hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Möglichkeiten vorgesehen, der Frau beratend und unterstützend zur Seite zu stehen.
Hilfe bieten die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Land Niedersachsen.

Informationen zum Thema "Schwangerschaftskonfliktberatung" auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie des Nds. Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den anerkannten Konfliktberatungsstellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie folgende Fristen:

  • Eine ratsuchende Schwangere ist unverzüglich zu beraten (insoweit keine Fristen/Wartezeit)
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche zulässig.
  • Zwischen der Schwangerschaftskonfliktberatung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 Tage liegen.
Was sollte ich noch wissen?

Ein Ratgeber für Frauen bei ungewollter Schwangerschaft (auch in Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurmandschi, Polnisch, Russisch, Somali und Türkisch) ist auf der Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung über den nachfolgenden Link im Download erhältlich:

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