Wer muss Straßenreinigungsgebühren zahlen?
Für die Straßenreinigung auf Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen ist der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke verantwortlich. Wöchentlich oder 14-tägig führt die Stadt Laatzen eine maschinelle Straßenreinigung durch. Eine Übersicht aller von der Stadt gereinigten Straßen finden Sie in der Straßenliste. Die Kosten für die Straßenreinigung tragen die An- und Hinterlieger.
In Straßen, die in diesem Verzeichnis nicht genannt sind, übernehmen die Anlieger der bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung und den Winterdienst. Das gilt auch für Fahrbahnen und alle Nebenanlagen.