Straßenreinigungsgebühren

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 22 - Steuern und Abgaben
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Team 66 - Tiefbau
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wer muss Straßenreinigungsgebühren zahlen?

Für die Straßenreinigung auf Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen Rad- und Gehwegen ist der Eigentümer bzw. die Eigentümerin der anliegenden bebauten und unbebauten Grundstücke verantwortlich. Wöchentlich oder 14-tägig führt die Stadt Laatzen eine maschinelle Straßenreinigung durch. Eine Übersicht aller von der Stadt gereinigten Straßen finden Sie in der Straßenliste. Die Kosten für die Straßenreinigung tragen die An- und Hinterlieger.

In Straßen, die in diesem Verzeichnis nicht genannt sind, übernehmen die Anlieger der bebauten und unbebauten Grundstücke die Reinigung und den Winterdienst. Das gilt auch für Fahrbahnen und alle Nebenanlagen.

Informationen zum Winterdienst

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team kommunale Steuern und Hausabgaben.

Bei Fragen rund um die Straßenreinigungsgebühr stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu Ihr Kassenzeichen bereit. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Ortsteile Gleidingen und Ingeln-Oesselse:

Frau Poguntke
E-Mail: komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2210

Ortsteil Rethen:

Frau Steidel
E-Mail: komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2209

Ortsteile Laatzen, Grasdorf und Alt-Laatzen:

Frau Blumberg
E-Mail: komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2212

Billigkeitsmaßnahmen (Erlass, Stundung, Aussetzung der Vollziehung):

n.n
E-Mail: komm.steuern@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-2207

Ansprechpartner/in für alle Fragen zur Straßenreinigungsverordnung und -satzung:

Zum Beispiel: Wann wird Ihre Straße gereinigt? Wie oft wird Ihre Straße gereinigt? Warum wurde eine Straße an einem bestimmten Tag nicht gereinigt?

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Tiefbau.

Herr Rock
E-Mail: Team.Tiefbau@laatzen.de
Telefon: 0511 8205-6611

Welche Gebühren fallen an?

Wie wird die Straßenreinigungsgebühr ermittelt und wie hoch ist der Gebührensatz?

Die Höhe der jeweiligen Gebühr errechnet sich aus der Quadratmeterwurzel des betreffenden Grundstückes (Maßstabseinheit) und der jeweiligen Reinigungsklasse.

Beispiel: 
Größe des Grundstückes: 100m²
Quadratwurzel daraus: 10m = Maßstabseinheit

Die Reinigungsgebühr beträgt monatlich je Maßstabseinheit bei:

Reinigungsklasse 1: wöchentlicher Reinigung einschließlich vorrangigem Winterdienst
Gebührensatz: 0,24 €

Reinigungsklasse 2: zweiwöchentliche Reinigung einschließlich nachrangigem Winterdienst
Gebührensatz: 0,14 €

Reinigungsklasse 3: täglicher Reinigung einschließlich Winterdienst
Gebührensatz: 4,89 €

Die Reinigungsklassen sind im Straßenverzeichnis der Straßenreinigungsverordnung und der Straßenreinigungssatzung der Stadt Laatzen festgelegt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich werden die Straßenreinigungsgebühren zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Gebührenzahlungen erteilen möchten, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Stadtkasse Laatzen. Dort erhalten Sie auch Kassenkontoauszüge (gebührenpflichtig).

Sollten Sie eine Zweitausfertigung eines Bescheides (gebührenpflichtig) benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Jedoch ist zu beachten, dass eine Versendung dessen per E-Mail oder Fax aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

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