Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs beantragen (ohne Halterwechsel)

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 33 - Bürgerbüro
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-5555
Telefax: 0511 8205-3296
E-Mail: Homepage: htt­ps://on­li­ne­ter­mi­ne.han­nit.­de/laat­zen/


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
32.13 - Team Bürgerbüro VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161611000
Telefax: 0511616-11001
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche)
Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche)
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
 
Kfz-Zulassungsstelle Barsinghausen VCard
Deisterplatz 2
30890 Barsinghausen
Telefon: 051057742200
Telefax: 051057742337
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Burgdorf VCard
Spittaplatz 4
31303 Burgdorf
Telefon: 05136898244
Telefax: 05136898-212
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Burgwedel VCard
Fuhrberger Straße 4
30938 Burgwedel
Telefon: 051398973500
Telefax: 051398973414
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Garbsen VCard
Rathausplatz 1
30823 Garbsen
Telefon: 05131707222
Telefax: 05131707-226
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Isernhagen VCard
Bothfelder Straße 29
30916 Isernhagen
Telefon: 05116153300
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Laatzen VCard
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 051182050
Telefax: 05118205-3296
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Langenhagen VCard
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Telefon: 051173079223
Telefax: 051173079269
Öffnungszeiten:
Telefonische Erreichbarkeit des zentralen Dialogcenters
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Lehrte VCard
Rathausplatz 1
31275 Lehrte
Telefon: 051325050
Telefax: 05132505-310
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Neustadt a. Rbge. VCard
Am Schützenplatz 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 050328433000
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Dienstag: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00-11:30 Uhr | 13:00-16:00 Uhr
Donnerstag: 13:00-18:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Seelze VCard
Rathausplatz 1
30926 Seelze
Telefon: 05137828352
Telefax: 05137828350
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Sehnde VCard
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138707111
Telefax: 05138707123
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr + 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Springe VCard
Auf dem Burghof 1
31832 Springe
Telefon: 0504173115
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Uetze VCard
Marktstraße 9
31311 Uetze
Telefon: 05173970030
Telefax: 05173970234
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Bitte beachten:
Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiterhin zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen.
 
Kfz-Zulassungsstelle Wedemark VCard
Berliner Str. 3 und 5
30900 Wedemark
Telefon: 05130581300
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: Nur nach Terminvereinbarung
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

1. und 3. Samstag im Monat
08:30 - 12:00 Uhr
nur nach Terminvereinbarung
 
Kfz-Zulassungsstelle Wennigsen VCard
Hauptstraße 1 bis 2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103700740
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:00 - 12:00 Uhr
 
Kfz-Zulassungsstelle Wunstorf VCard
Südstraße 1
31515 Wunstorf
Telefon: 05031101400
Telefax: 05031101321
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr + 13:30 - 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
 
Region Hannover - Kfz-Zulassungsstelle Gehrden VCard
Kirchstraße 1-3
30989 Gehrden
Telefon: 0510864040
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 15:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Als Fahrzeughalterin/Fahrzeughalter melden Sie Ihr Fahrzeug auf eine neue Anschrift um und beantragen ein neues Kraftfahrzeugkennzeichen , wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Kommune verlegen.

Auf eine Umkennzeichnung (Vergabe eines neuen Kennzeichens) kann verzichtet werden, wenn ein Wechsel des Fahrzeugs innerhalb von Zulassungsbereichen erfolgt, in denen die gleichen Unterscheidungskennzeichen geführt werden. Dies trifft nur auf die Städte und Landkreise bzw. die Regionen Göttingen, Hannover, Oldenburg und Osnabrück zu. Eine Ausdehnung des Umkennzeichnungsverzichts auf weitere Zulassungbereiche ist nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen.

Die in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung geregelte Pflicht zur Umkennzeichnung bei Wohnsitzwechsel des Fahrzeughalters in einen anderen Zulassungsbereich wurde zum 01.01.2015 aufgehoben. Fahrzeughalter können nunmehr beim Wohnsitzwechsel innerhalb des Bundesgebietes selbst entscheiden, ob sie das bisherige Kennzeichen weiter führen wollen oder sich ein neues zuteilen lassen. Zu beachten ist, dass die Pflicht zur Meldung des Wohnsitzwechsels gegenüber der zuständigen Stelle bestehen bleibt und auch weiterhin eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich ist.

Verfahrensablauf

Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II und ist darin noch Platz für die Eintragung, wird die Änderung ebenda vorgenommen. Falls Sie noch einen Fahrzeugbrief haben, wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt. Sie erhalten in jedem Fall eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I . Eine Eintragung in der der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt nur bei Kennzeichenwechsel und „alte“ Fahrzeugbriefe und Fahrzeugscheine können beibehalten werden. Es muss kein Umtausch auf Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Voraussetzungen
  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – maximal 3 Monate alt

  • Zulassungsbescheinigung Teil I

  • bei Ummeldung mit Zuteilung eines neuen Kennzeichens: Zulassungsbescheinigung Teil II

  • gültiger Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU)

  • bisherige/-s Kennzeichen

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

  • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen

  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • Bescheinigung, nach der das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
      • Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. In den meisten Fällen können Sie die Versicherungsbestätigung telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung Ihres Fahrzeugs muss umgehend erfolgen.

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Zulassung ist durch die Halterin/den Halter oder eine schriftlich bevollmächtigte Person zu stellen. Soweit Anträge/Formulare notwendig sind, können Sie diese vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen.

Was sollte ich noch wissen?

Neue Kennzeichenschilder können Sie während der Ummeldung von privaten Anbietern, die meistens in der Nähe der zuständigen Stelle angesiedelt sind, herstellen lassen. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Kennzeichen werden anschließend von der zuständigen Stelle mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

Informationen für die Reservierung eines Wunschkennzeichens enthält die Leistung „ Kraftfahrzeugkennzeichen: Reservierung – Wunschkennzeichen “.

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