Unterstützung für Jugendliche und Heranwachsende durch die Jugendgerichtshilfe

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 51 - Kinder- und Jugendhilfe
Marktplatz 13
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-5000
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
51.06 - Team ASD Burgwedel, Isernhagen, Wedemark, Uetze VCard
Kleinburgwedeler Str. 1 A
30938 Burgwedel
Telefon: 051161627750
Telefax: 0511616-27760
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
51.07 - Team ASD Garbsen VCard
Planetenring 37
30823 Garbsen
Telefon: 051161626000
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
51.08 - Team ASD Neustadt, Wunstorf VCard
Schillerstr. 2
31535 Neustadt am Rübenberge
Telefon: 051161626701
Telefax: 0511616-26030
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
51.10 - Team ASD Springe, Pattensen VCard
Fünfhausenstr. 6
31832 Springe
Telefon: 051161623002
Telefax: 0511616-23101
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Region Hannover - 51.05 - Team ASD Barsinghausen, Wennigsen, Gehrden VCard
Gurkenstr. 3
30890 Barsinghausen
Telefon: 051161626685
Telefax: 0511616-28100
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 
Region Hannover - 51.09 - Team ASD Ronnenberg, Hemmingen, Seelze, Sehnde und Clearingstelle VCard
Ronnenberger Str. 22
30952 Ronnenberg
Telefon: 051161621129
Telefax: 05111123486
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Bei Ermittlungs- und/oder Strafverfahren gegen Jugendliche (14-17 Jährige) oder Heranwachsende (18-20 Jährige), die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, wird von den Jugendgerichten automatisch die Jugendgerichtshilfe zur Unterstützung des Jugendlichen oder Heranwachsenden und deren Erziehungsberechtigten bzw. Familienangehörigen herangezogen.

Ein Fachteam, bestehend aus (sozialpädagogischen) Mitarbeitern der zuständigen Stelle, berät die Jugendlichen bzw. Heranwachsenden im Vorfeld der Ermittlungen, begleitet sie ggf. zu den Gerichtsverhandlungen und übernimmt auch nach Abschluss des Verfahrens die Betreuung bis hin zu erforderlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen. Soweit vom Jugendgericht kein Bewährungshelfer eingesetzt wird, überwacht die Jugendgerichtshilfe zudem die Erfüllung der richterlichen Auflagen und Weisungen.

Verfahrensablauf

Die Jugendgerichtshilfe informiert das Jugendgericht über die persönlichen Hintergründe und sozialen Zusammenhänge der/s Beschuldigten. Sie macht Vorschläge zur Anwendung des allgemeinen Strafrechts bzw. des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden. Die Jugendgerichtshilfe äußert sich zu Maßnahmen (der Jugendhilfe) für die Wiedereingliederung der Jugendlichen bzw. Heranwachsenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt bzw. einem anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

zurück