Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum: Erlaubnis

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Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich VCard
Göttinger Chaussee 76A
30453 Hannover
Telefon: 05113034-01
Telefax: 05113034-2099
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.stras­sen­bau.­nie­der­sach­sen.­de/­start­sei­te/
 

Allgemeine Informationen

Für Veranstaltungen, bei denen öffentliche Straßen durch die Anzahl der Teilnehmer oder deren Verhalten mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, ist eine Erlaubnis erforderlich. Erlaubnispflichtig sind z. B. Radrennen, Radtourenfahrten, Volksläufe, Inlineskater-Läufe, Triathlon-Wettkämpfe, Oldtimer- oder Orientierungsfahrten oder ähnliche Veranstaltungen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der Stadt. Wenn die Veranstaltung über den Bezirk der zuständigen Stelle hinausgeht, ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr für die Erlaubnis der Veranstaltung zuständig.

Bitte wenden Sie sich an die Stadt Laatzen.

Sollte die Veranstaltung über das Gebiet der Stadt Laatzen hinaus reichen, wenden Sie sich bitte an die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich sind Angaben über

  • die Art und den Anlass der Veranstaltung
  • Veranstaltungsort und -datum
  • die Dauer der Veranstaltung
  • die Anzahl der Teilnehmer / Fahrzeuge
  • den Streckenverlauf
  • die Startweise

Ein Streckenplan und der Nachweis über eine abgeschlossene Veranstalterhaftpflichtversicherung sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Erlaubnis ist gebührenpflichtig.

Es werden Gebühren nach Nr. 263 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Diese werden nach dem Zeitaufwand berechnet und betragen zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro. Daneben werden ggf. Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Laatzen erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist etwa zwei Monate vor dem beabsichtigten Termin zu stellen.

Eine rechtzeitige Antragstellung ist unbedingt erforderlich, da die von der Veranstaltung betroffenen Stellen (unteren Straßenverkehrsbehörden, die Polizei und andere Stellen) beteiligen müssen. Die im Rahmen dieses Anhörungsverfahrens geäußerten Bedenken, Auflagen oder Hinweise (zum Beispiel zu örtlichen Baustellen) werden von der zuständigen Stelle bei der Erlaubniserteilung berücksichtigt, um einen problemlosen Ablauf der Veranstaltung zu ermöglichen.

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