Wenn Sie neben Ihrem Hauptwohnsitz einen oder mehrere Nebenwohnsitze nutzen, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese nimmt eine entsprechende Eintragung im Melderegister vor. An dem Nebenwohnsitz muss ggf. Zweitwohnungssteuer gezahlt werden.
Wohnsitz Anmeldung als Nebenwohnsitzes
Ansprechpartner/in
Team 33 - Bürgerbüro | |
Marktplatz 13 30880 Laatzen Telefon: 0511 8205-5555 Telefax: 0511 8205-3296 E-Mail: buergerbuero@laatzen.deHomepage: https://onlinetermine.hannit.de/laatzen/ |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Nebenwohnsitz aufgenommen wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Ausweisdokumente, ggf. elektronische Aufenthaltstitel oder Passersatzpapiere
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. Nachweis über das Aufenthaltsbestimmungsrecht Ihres Kindes
- für betreute Personen: Betreuerausweis und Ausweisdokument der Betreuerin/des Betreuers
- Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument des Vollmachtnehmers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss diejenige Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
Wenn minderjährige Kinder oder Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist das Einverständnis des nicht-mitziehenden Sorgeberechtigten vorab nachzuweisen.