Für solche Zählerstandsmeldungen gilt immer eine Frist bis zum 28./29. Februar (§ 15 Ziffer 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung). Da es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, ist die Zählerstandsmeldung über das Serviceportal derzeit ausgesetzt.
Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Sachbearbeiterin (siehe Abgabenbescheid) oder per E-Mail an steuern@laatzen.de