Oberflächenentwässerungsgebühren

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 22 - Steuern und Abgaben
Rathaus - Gutenbergstraße
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:
Frau K. Poguntke (Sachbearbeitung Grundsteuer und Hausabgaben (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen OT Gleidingen, Oesselse, Ingeln, Eigentumswohnungen und Garagen OT Laatzen, Grasdorf, Alt-Laatzen - Straßen Langer Brink - Schlehenwege))
Rathaus - Gutenbergstraße, Zimmer 431 // 4. OG
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-2210
Telefax: 0511 8205-2299
E-Mail:
Frau P. Steidel (Sachbearbeitung Grundsteuer und Hausabgaben (Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen OT Rethen, Eigentumswohnungen und Garagen OT Laatzen, Grasdorf, Alt-Laatzen - Straßen Schubertweg - Ziegeleistraße))
Rathaus - Gutenbergstraße, Zimmer 429 // 4. OG
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-2209
Telefax: 0511 8205-2299
E-Mail:
Frau T. Blumberg (Sachbearbeitung Grundsteuer und Hausabgaben (Einfamilienhäuser OT Laatzen-Mitte, Alt-Laatzen und Grasdorf, Eigentumswohnungen und Garagen Straßen OT Laatzen, Grasdorf, Alt-Laatzen - Straßen A – Lange Weihe))
Rathaus - Gutenbergstraße, Zimmer 433 // 4. OG
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-2212
Telefax: 0511 8205-2299
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Herr S. Winkler (Stellv. Teamleitung, Hauptsachbearbeitung Grundsteuer und Grundbesitzabgaben)
Rathaus - Gutenbergstraße, Zimmer 427 // 4. OG
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
Telefon: 0511 8205-2207
Telefax: 0511 8205-2299
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Stadt Laatzen erhebt Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation.

Gebührenpflichtig sind versiegelte Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt oder gelangen kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben.

Bei Fragen rund um die Oberflächenentwässerung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu Ihr Kassenzeichen bereit. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Welche Gebühren fallen an?

Der Niederschlagswasserbeseitigungsgebührensatz (Oberflächenwasser) beträgt seit dem 01.01.2025 0,44 €/m².

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich werden die Oberflächenentwässerungsgebühr zu einem Viertel des Jahresbetrages am 

  • 15.02.,
  • 15.05.,
  • 15.08. und
  • 15.11.

eines jeden Jahres fällig.

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