Kann ich Wassermengen absetzen?
Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen bspw. Wassermengen, die zur Bewässerung von Pflanzen verwendet werden, können auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt werden. Hierfür ist ein separater Zwischenzähler erforderlich.
Beim Einbau eines Zwischenzählers sind folgende Daten des Zwischenzählers bekannt zu geben:
- Kassenbeleg oder Rechnungskopie der Installationsfirma
- Zählerstand bei Einbau
- Zählernummer
- Einbaudatum
- Zählerstandort
- Größe der zu bewässernden Fläche; Besonderheiten wie Gartenteich etc.
Bitte beachten Sie, dass nur die Wassermengen berücksichtigt werden können, welche über einen Zwischenzähler mit gültiger Eichung verfügen. Der Zwischenzähler ist turnusmäßig zum Ablauf der Eichzeit (diese beträgt 6 Jahre) auszuwechseln oder nachzueichen. Eine gesonderte Aufforderung der Stadt Laatzen erfolgt hierzu nicht.
Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können diese Wassermengen bei der Abwasserabrechnung keine Berücksichtigung finden.
Die Mitteilung der absetzbaren Wassermengen kann per E-Mail (komm.steuern@laatzen.de), per Telefax (0511/8205-2299), telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder auch auf dem Postwege erfolgen.
Die Mitteilung muss spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingegangene Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.
Weiterhin ist seit dem 01.01.2015 die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte innerhalb von sechs Wochen nach der Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Dazu soll die zentrale Meldeplattform www.eichamt.de genutzt werden.