Oberflächenentwässerungsgebühren

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 22 - Steuern und Abgaben
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Team 66 - Tiefbau
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Stadt Laatzen erhebt Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Regenwasserkanalisation.

Wofür besteht die Gebührenpflicht?

Gebührenpflichtig sind versiegelte Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangt oder gelangen kann.

Verfahrensablauf

Wie wird die Oberflächenentwässerungsgebühr ermittelt?

Die Gebühren werden anhand eines Flächenmaßstabes (Quadratmeter) ermittelt.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner/innen für alle Fragen der Oberflächenentwässerung:

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team kommunale Steuern und Hausabgaben.

Bei Fragen rund um die Oberflächenentwässerung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu Ihr Kassenzeichen bereit. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Ortsteile Gleidingen und Ingeln-Oesselse:

Frau Poguntke

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2210

Ortsteil Rethen:

Frau Steidel

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2209

Ortsteile Laatzen, Grasdorf und Alt-Laatzen:

Frau Blumberg

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2212

Billigkeitsmaßnahmen (Erlass, Stundung, Aussetzung der Vollziehung):

n.n

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2207

Ansprechpartner/in für alle Fragen zur Bemessung (Größe der versiegelten Fläche etc.) der Niederschlagswassergebühr:

Ist die zuständige Organisationseinheit Team Tiefbau.

Frau Schmidt

E-Mail: Team.Tiefbau@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-6617

Welche Gebühren fallen an?

Wie hoch ist der Gebührensatz der Stadt Laatzen?

Gemäß Ratsbeschluss vom 21.11.2019 beträgt der Niederschlagswasserbeseitigungsgebührensatz (Oberflächenwasser) seit dem 01.01.2020 0,31 €/m².

Wann ist die Oberflächenentwässerungsgebühr zu entrichten?

Grundsätzlich werden die Oberflächenentwässerungsgebühr zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Gebührenzahlungen erteilen möchten, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Stadtkasse Laatzen. Dort erhalten Sie auch Kassenkontoauszüge (gebührenpflichtig).

Sollten Sie eine Zweitausfertigung eines Bescheides (gebührenpflichtig) benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Jedoch ist zu beachten, dass eine Versendung dessen per E-Mail oder Fax aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

zurück