Abwassergebühr Festsetzung

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Team 22 - Steuern und Abgaben
Gutenbergstraße 15
30880 Laatzen
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Diese setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.

Die Stadt Laatzen erhebt getrennte Gebühren für die Abwasserbeseitigung.

  • Schmutzwasserbeseitigung
  • Niederschlagswasser / Oberflächenentwässerung

Nähere Informationen dazu finden Sie unter unserer Dienstleistung Oberflächenentwässerung.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben der Stadt Laatzen.

Bei Fragen rund um die Grundsteuer stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte halten Sie dazu Ihr Kassenzeichen oder die Steuernummer des Finanzamtes bereit. Für ein persönliches Gespräch vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns.

Ansprechpartnerinnen:

Ortsteile Gleidingen und Ingeln-Oesselse:

Frau Poguntke

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2210

Ortsteil Rethen:

Frau Steidel

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2209

Ortsteile Laatzen, Grasdorf und Alt-Laatzen:

Frau Blumberg

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2212

Billigkeitsmaßnahmen (Erlass, Stundung, Aussetzung der Vollziehung):

n.n

E-Mail: komm.steuern@laatzen.de

Telefon: 0511 8205-2207

Zuständige Stelle

Die zuständige Organisationseinheit ist das Team Steuern und Abgaben der Stadt Laatzen.

Voraussetzungen

Kann ich Wassermengen absetzen?

Wassermengen, die nachweislich nicht in den Schmutzwasserkanal gelangen bspw. Wassermengen, die zur Bewässerung von Pflanzen verwendet werden, können auf Antrag von der Abwassermenge abgesetzt werden. Hierfür ist ein separater Zwischenzähler erforderlich.

Beim Einbau eines Zwischenzählers sind folgende Daten des Zwischenzählers bekannt zu geben:

  • Kassenbeleg oder Rechnungskopie der Installationsfirma
  • Zählerstand bei Einbau
  • Zählernummer
  • Einbaudatum
  • Zählerstandort
  • Größe der zu bewässernden Fläche; Besonderheiten wie Gartenteich etc.

Bitte beachten Sie, dass nur die Wassermengen berücksichtigt werden können, welche über einen Zwischenzähler mit gültiger Eichung verfügen. Der Zwischenzähler ist turnusmäßig zum Ablauf der Eichzeit (diese beträgt 6 Jahre) auszuwechseln oder nachzueichen. Eine gesonderte Aufforderung der Stadt Laatzen erfolgt hierzu nicht.

Sollten diese Voraussetzungen nicht vorliegen, können diese Wassermengen bei der Abwasserabrechnung keine Berücksichtigung finden.

Die Mitteilung der absetzbaren Wassermengen kann per E-Mail (komm.steuern@laatzen.de), per Telefax (0511/8205-2299), telefonisch bei der zuständigen Sachbearbeiterin oder auch auf dem Postwege erfolgen.

Die Mitteilung muss spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres erfolgen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Später eingegangene Meldungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Weiterhin ist seit dem 01.01.2015 die Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte innerhalb von sechs Wochen nach der Inbetriebnahme bei der zuständigen Eichbehörde anzuzeigen. Dazu soll die zentrale Meldeplattform www.eichamt.de genutzt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formular „Anmeldung eines Gartenwasserzählers“

Welche Gebühren fallen an?

Schmutzwasserbeseitigung

Die Schmutzwassergebühren errechnen sich nach der durch die enercity AG ermittelten grundstücksbezogenen Frischwassermenge.

Gemäß Ratsbeschluss vom 17.11.2022 beträgt der Schmutzwasserbeseitigungsgebührensatz (Abwassergebühren) je m³ seit dem 01.01.2023 2,59 €.

Niederschlagswasser / Oberflächenentwässerung

Gemäß Ratsbeschluss vom 19.11.2020 beträgt der Gebührensatz für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage je m² seit dem 01.01.2021 1,31 €.

Welche Fristen muss ich beachten?

Grundsätzlich werden die Straßenreinigungsgebühren zu einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie ein SEPA-Lastschriftmandat für Ihre Grundsteuerzahlungen erteilen möchten, wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Stadtkasse Laatzen. Dort erhalten Sie auch Kassenkontoauszüge (gebührenpflichtig).

Anträge, zum Beispiel auf Stundung, sind in jedem Einzelfall gesondert zu beurteilen. Allgemeine Aussagen über Voraussetzungen können wir daher an dieser Stelle nicht treffen. Häufig ist es hilfreich, wenn Sie sich vor Antragstellung über die Voraussetzungen in Ihrem Fall bei uns informieren, um einen kürzeren Verfahrensverlauf zu erreichen.

Sollten Sie eine Zweitausfertigung eines Bescheides (gebührenpflichtig) benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden. Jedoch ist zu beachten, dass eine Versendung dessen per E-Mail oder Fax aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

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